Zum Anzeigen beider Masten in Vergrößerung bitte auf´s Bild klicken
|
Unsere Begründung dafür ist die, durch neue Studien als immer wahrscheinlicher anzusehende, Gesundheitsgefährdung durch den athermischen Bestandteil der elektromagnetischen Strahlung, die auch dann auftritt, wenn die Grenzwerte nach BImSchG eingehalten oder, wie in den meisten Fällen, sogar unterschritten werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich als Mitglied für unsere Initiative eintragen lassen. Hierfür und auch für Fragen, Anregungen oder Kritik zu dieser Site wenden Sie sich bitte an Heinz Friedrich.
|